Der Stadtrat bevollmächtigt die Bürgermeisterin, die in der Anlage
aufgeführten Spenden anzunehmen und entsprechend des vorgegebenen
Spendenzweckes weiterzuleiten bzw. zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl.
Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23
davon
anwesend: 20
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund
des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung waren zwei Stadträte von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.